Wenige Stunden bevor es im Koalitionsausschuss knallte, brachte die Bundesregierung das Gebäudetyp-E-Gesetz auf den Weg. Und hier waren sich alle noch einig: Der Gesetzesentwurf von FDP-Bundesjustizminister Marco Buschmann (inzwischen zurückgetreten) hat das Zeug zum dringend benötigten Bau-Booster. Was aus der Ampel-Koalition geworden ist, wissen wir. Aber was wird aus dem Bau-Gesetz?
Das am 6. November 2024 vom Kabinett verabschiedete Gebäudetyp-E-Gesetz (E wie Einfach) gibt die Möglichkeit, von etlichen DIN-Normen und Vorschriften abzuweichen. Auf gesetzlich nicht zwingende Bau-Standards kann demnach verzichtet werden – das senkt die hohen Ausstattungs- und Komfortstandards und soll das Bauen einfacher machen.
Abschreckende DIN-Normen
Rund 3.900 DIN-Normen existieren beim Bau. Dazu kommen zahlreiche behördliche Regeln und Richtlinien, das macht Bauen in Deutschland langsam und teuer und schreckt Käufer und Bauherren ab. Verantwortlich dafür: das Deutsche Institut für Normen (DIN). Experten schätzen, dass sich durch das neue Gesetz Jahr für Jahr über 8 Milliarden Euro Baukosten einsparen lassen.
Das neue Bau-Gesetz regelt vor allem das Bauvertragsrecht, deshalb ist vor allem der Justizminister zuständig und weniger die Bauministerin.
Baufirmen sind zukünftig nicht mehr verpflichtet, die reinen Komfortstandards automatisch mit umzusetzen. Das können Auftraggeber und Auftragnehmer dann selber vertraglich regeln. Für Baufirmen gelten nur besondere Hinweispflichten. Sie müssen Verbraucher darauf hinweisen, in welchen Bereichen von technischen Normen und Regeln abgewichen wird.
Zudem soll es einfacher werden, innovative, nachhaltige oder kostengünstige Bauweisen und Baustoffe zu verwenden. Dafür soll die Bundesregierung Normen und Regeln festlegen dürfen, die die Verwendung erschweren – von diesen darf dann abgewichen werden.
Wann kommt die Baurechts-Reform?
Was wird nun aus dieser Baurechts-Reform? Der Gesetzesentwurf muss nun in das Parlament eingebracht werden. Im Bundestag gibt es dann eine erste Lesung, eine Beratung im zuständigen Ausschuss, eine zweite Lesung und dann eine dritte mit der Abstimmung. Danach entscheidet noch der Bundesrat, die Länderkammer.
Bundeskanzler Olaf Scholz will noch aus seiner Sicht wichtige Gesetze der rot-grünen Minderheitsregierung bis Ende des Jahres in den Bundestag einbringen. Eine konkrete Liste gibt es derzeit nicht. Bau- und Wohn-Gesetze waren bisher nicht in der Diskussion. Möglicherweise verschiebt sich das neue Gesetz auf die Zeit einer neuen Regierung, die voraussichtlich ab Mai 2025 im Amt ist.