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Hausbau-Firma stellt Betrieb bundesweit ein

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Die Fertigbau-Firma Gussek-Haus ist nicht mehr zu retten. Das berichtet eine Zeitung unter Berufung auf die zuständigen Insolvenzverwalter. 

Der Fertighaus-Hersteller ist seit August 2024 im Insolvenzverfahren. Laut einem Bericht der Grafschafter Nachrichten hatten sich offenbar mehrere Investoren gemeldet, sind aber nach und nach abgesprungen. 260 Mitarbeiter verlieren sofort ihre Stellung, 70 bleiben zunächst, um die laufenden Bauprojekte abzuschließen, heißt es. Nicht betroffen sei derzeit die Schwestergesellschaft Fensterbau Gussek GmbH & Co. KG mit 44 Mitarbeitern. Hier gebe es noch Investoren-Interesse.

20.000 Häuser europaweit

Das Familienunternehmen Gussek mit Sitz in Nordhorn wurde 1951 gegründet und war auf den Bau von Fertighäusern spezialisiert. Nach eigenen Angaben baute das Unternehmen seitdem 20.000 Häuser in Deutschland, den Benelux-Staaten und der Schweiz. In einer Pressemitteilung der Insolvenzverwalter wird als Grund für die finanzielle Schieflage ein in der ganzen Baubranche spürbarer Investitionsrückgang genannt. Zugleich habe das Unternehmen unter den steigenden Materialkosten und dem Fachkräftemangel gelitten.

So sollten Kunden reagieren

Die Insolvenz eines Bauunternehmens ist immer ein komplexer Fall. Ein Anwalt für Bau- und Insolvenzrecht kann helfen, die Ansprüche durchzusetzen und zu klären, ob und wie bereits geleistete Zahlungen gesichert sind. Ein Anwalt kann auch helfen, Schadensersatzforderungen oder Rückforderungsansprüche geltend zu machen, falls Leistungen nicht erbracht wurden. Ein Fertighausvertrag ist meist als Werkvertrag konzipiert, wodurch besondere Rechte im Fall einer Insolvenz bestehen.

Bei einem Fertighaus sind die Zahlungen typischerweise in Teilschritten gestaffelt und an den Baufortschritt gekoppelt, nicht erst am Ende des gesamten Projekts. Dieses gestaffelte Zahlungsmodell ist üblich und ermöglicht es sowohl dem Bauherrn als auch dem Fertighausanbieter, die Finanzierung des Baus im Gleichschritt mit dem Baufortschritt sicherzustellen. Häufig wird eine Anzahlung von etwa 5-10 % des Gesamtbetrags nach Vertragsabschluss fällig.