In vielen Häusern in Deutschland kommt ein radioaktives Gas vor: Radon dringt durch den Boden in Gebäude ein. Was das für Eigentümer und Mieter bedeutet, haben wir hier zusammengefasst.
Radon ist ein radioaktives Gas, das ganz natürlich im Erdboden durch Zerfallsprozesse entsteht. Durch Risse, Ritzen und Spalten kann es in Gebäude eindringen. Es macht sich nicht bemerkbar: Man kann es weder sehen noch riechen oder schmecken. Radon tritt durch den Keller ein und sammelt sich dort, weil es schwerer als Luft ist, also nicht aufsteigt. In der Raumluft kann es gesundheitsgefährdende Konzentrationen erreichen.
Nicht in jedem Fall gefährlich
Etwa 5 Prozent aller Lungenkrebs-Fälle in Deutschland seien auf Radon und dessen Zerfallsprodukt in Gebäuden zurückzuführen, heißt es beim Bundesamt für Strahlenschutz. Dazu muss man über einen längeren Zeitraum Radon in einem Raum ausgesetzt sein. Kurz ein Bierholen aus dem Keller ist unbedenklich, sich ein Home Office im Keller einzurichten ist hingegen riskant, wenn die Radon-Belastung hoch ist.
Die Konzentration wird in Becquerel gemessen. Der im Strahlenschutzgesetz verankerte Referenzwert beträgt 300 Becquerel pro Kubikmeter Raumluft. Deutschlandweit liegt der Jahresmittelwert für Wohnräume bei durchschnittlich rund 65 Becquerel pro Kubikmeter.
Radon: Diese Gebiete sind am meisten betroffen
Bauherren und Eigentümer müssen dafür Sorge tragen, dass sich die Radon-Konzentration in Grenzen hält. Eine einfache, aber wirkungsvolle Maßnahme: Die Kellerräume gut durchlüften. Ein unbeheizter Keller kann ebenfalls helfen. Er verhindert, dass warme Luft und mit ihr Radon hoch in die Wohnräume zieht.
Typische Radon-Gebiete sind der Schwarzwald und das Erzgebirge, die Sächsische Schweiz, der Bayerische Wald bis hin zu den Alpen sowie Teile Thüringens. Bis zu 20 Prozent der Gebäude in diesen Gebieten könnten den Referenzwert übersteigen. Eigentümern wird empfohlen, die Bausubstanz zu prüfen und undichte Stellen gründlich abzudichten.
Neubauten sollten „Maßnahmen zum radonsicheren Bauen“ folgen, zum Beispiel mit einer metallkaschierten Abdichtungsbahn ausgestattet sein, um ein Eindringen des Gases zu verhindern. Immobilienkäufer sollten vorab ein Bodengutachten einholen.
Mietminderung wegen Radon?
In Radon-Vorsorgegebieten, die die Bundesländer festgelegt haben, besteht eine Mess-Pflicht. Innerhalb von 18 Monaten muss an allen Arbeitsplätzen in Kellern und Erdgeschossen über ein Jahr die Radon-Werte in der Umgebungsluft gemessen werden. Es gibt auch ein freiwilliges Messprogramm. Das Bundesamt für Strahlenschutz gibt auf seiner Website Tipps zu Geräten und Methoden.
Bei Bestandsgebäuden vertraut das Strahlenschutzgesetz auf die Verantwortung der Eigentümer, sich selbst und die Mitbewohner zu schützen. Mieter haben nach Einschätzung des Deutschen Mieterbunds so kaum Chancen, Anspruch auf Radon-Schutz beim Vermieter durchzusetzen. Das Vorkommen des Gases berechtige weder zur Mietminderung noch zur Forderung nach Sanierung der Wohnung.