Zum Inhalt

Staat darf Strom drosseln – Was das für Ihr Zuhause bedeutet

  • von

Seit Januar 2024 ist es den Energieversorgern gestattet, Privathaushalten die Stromzufuhr zu drosselnUnter einer Voraussetzung.

Stark ausgelastete Stromnetze sind durch die Energiewende keine Seltenheit mehr. Ein Beispiel ist der 15. Januar 2024: Der Netzbetreiber TransnetBW fordert an diesem Tag über die App „StromGedacht“ die Menschen in Baden-Württemberg auf, freiwillig möglichst wenig Strom zu verbrauchen.

Nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) müssen alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, die ab diesem Jahr in Betrieb gehen, die staatliche Stromreduzierung zulassen. Dies betrifft vor allem Wärmepumpen, Stromspeicher, Ladestationen von E-Autos und Klimaanlagen. Ist das Stromnetz überlastet, darf der Netzbetreiber auf die Geräte zugreifen und den Strombezug auf 4,2 Kilowatt senken.

Auch mit 4,2 Kilowatt Strom könnten Wärmepumpen weiter betrieben werden, Wallboxen weiter Fahrzeuge aufladen. Autos hätten nach Berechnungen der Behörde nach 2 Stunden Ladezeit etwa 50 Kilometer Reichweite, heißt es bei der Bundesnetzagentur. Der normale Haushaltsstrom. werde nicht gedrosselt. Vollständige Abschaltungen seien „nicht vorgesehen“.

Im Gegenzug Rabatt

Neuangeschaffte Wärmepumpen und E-Ladestationen über 4,2 kW Leistung müssen aus dem Stromnetz steuerbar sein und angemeldet werden. Bestehende Anlagen können bis 2028 problemlos weiterbetrieben werden.

Für diesen Eingriff erhalten Privathaushalte eine Ermäßigung. Dabei können sie wählen zwischen einer jährlichen Rabattpauschale auf das Netzentgelt oder einer Reduzierung des Arbeitspreises um 60 Prozent für die jeweiligen Geräte.

Selber bestimmen, wie gedrosselt wird

Die Privathaushalte dürfen selbst bestimmen, wie die Stromrationierung erfolgen soll. Um das bestehende Stromnetz optimal zu nutzen, helfen intelligente Steuerungen, sogenannte „Smart Meter“. Sie fungieren als Schnittstellen zwischen Stromverbrauchern und dem Netz.

Möglichkeit 1: Sie lassen die einzelne Anlagen vom Netzbetreiber direkt ansteuern.

Möglichkeit 2: Sie wählen bei mehreren Anlagen einen Leistungs-Höchstwert, der insgesamt nicht überschritten werden darf. In diesem Fall würde das eigene Energiemanagementsystem die Stromreduzierung steuern.

Selbst erzeugte Energie kann dabei eingerechnet werden. Eine Wallbox darf dann etwa mehr Strom beziehen, wenn dieser aus der eigenen Solaranlage stammt.