Die Bundesregierung hat ein Förderprogramm für die Energiewende kurzfristig gekürzt. Für Eigentümer, Mieter und kleine Unternehmen kam das überraschend. Nicht zum ersten Mal geht der zuständige Minister so vor.
Seit Jahren übernahm der Bund 80 Prozent der Honorare für Energieberater. Am 7. August 2024 sank der Zuschuss plötzlich auf 50 Prozent – informiert wurde die Öffentlichkeit kurzfristig zwei Tage vorher.
Das Ministerium von Robert Habeck (Grüne) begründet die Kürzung mit dem Erfolg des Programms. Das Ministerium rechnet in diesem Jahr mit 152.500 Anträgen, im Vorjahr waren es 130.600. Die angespannte Haushaltslage mache die Kürzung notwendig. Das Vorgehen erinnert an die E-Auto-Förderung: Im Dezember 2023 wurde die Unterstützung beim Kauf eines Elektro-Fahrzeugs kurzfristig eingestellt. Die Begründung war ebenfalls ähnlich: die angespannte Haushaltslage. Wieder einmal wurden Förderungen großzügig angekündigt und beworben, um dann kurzfristig gekürzt oder sogar gestoppt zu werden.
Am Tag nach der Kürzung für Energieberatungen kam es zum Ansturm auf das Online-Antragsformular – die Webseite des zuständigen Amts brach zusammen:
Am 6. August kam es leider zu technischen Problemen bei der Antragsstellung für die Energieberatungsförderung für Wohngebäude (EBW) und Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) auf der BAFA-Website. Wir bitten, dies zu entschuldigen. Wenn Sie betroffen waren, bitten wir Sie, die Antragstellung bis spätestens 12. August 2024 nachzuholen, sobald die aktuellen technischen Probleme behoben wurden.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle auf seiner Webseite
Das Programm ist dafür da, Eigentümern und Mietern von mindestens 10 Jahre alten Wohngebäuden einen „individuellen Sanierungsfahrplan“ erstellen zu lassen, um den Energieverbrauch zu senken. Den Energieberater sucht man sich unter www.energie-effizienz-experten.de heraus und stellt dann den Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) . Das Beratungshonorar wurde bislang mit 80 Prozent, nun mit 50 Prozent bezuschusst. Maximal zahlt der Staat bei Ein- und Zweifamilienhäuser aktuell 650 EUR vom Honorar, bei mehr als drei Wohneinheiten 850 EUR.
Was steht in einem Sanierungsfahrplan?
Für den Sanierungsfahrplan kommt der Energieberater nach Hause und analysiert den „energetischen Zustand“ des Wohngebäudes. Dazu werden einerseits die Außenhülle (Dach, Fassade, Keller), andererseits die Heizungsanlage und Warmwasseraufbereitung unter die Lupe genommen.
Der Energieberater erhebt Ist-Werte und gleicht diese ab mit zu erreichenden Endwerten. Dabei geht es unter anderem um den Energiebedarf, um Kesselwirkungswerte an der Heizung, um Dämmstärken an den Wänden u.s.w. Besonders wird auf Schwachpunkte geschaut wie „Wärmebrücken“ (wo Wärme nach außen entweicht) und „unkontrollierte Lüftungswärmeverluste“.
Das Ergebnis ist dann ein Energieberatungsbericht mit aufeinander abgestimmten Maßnahme-Vorschlägen, der auch die persönlichen Bedürfnisse und Möglichkeiten des Auftraggebers berücksichtigen soll. Der Energieberater muss den Sanierungsfahrplan mit einer staatlichen App erstellen und ausdrucken. Das BAFA kontrolliert den Berater und seine Dokumente stichprobenartig.
Ein individueller Sanierungsfahrplan ist nicht bindend oder verpflichtend – weder die Erstellung noch die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen.
Ein individueller Sanierungsfahrplan kostet laut einer Analyse der Bausparkasse Schwäbisch Hall 1.600 bis 2.000 EUR.
Wer darf Energieberater sein und was kostet er?
„Energieeffizienzexperten“ für Förderprogramme des Bundes (auch Energieberater KfW) müssen sich in eine staatliche Liste eintragen lassen. Dafür werden ihre Qualifikationen geprüft: Welchen Berufsabschluss hat er? Darf er gesetzliche Energieausweise ausstellen? Hat er die notwendige Zusatzqualifikation? Weiterbildungen finden zum Beispiel statt in Beratungskompetenz, Anlagentechnik und Gebäudehüllen. Damit erhalten sie den Status eines Sachverständigen.
Generell ist Energieberater keine geschützte Berufsbezeichnung, deshalb sollte man sich immer die Qualifikation und Referenzen vorlegen lassen. Viele Energieberater sind Meister oder haben einen technischen Uni-Abschluss und ein Zertifikat von der Handwerkskammer für ihre Weiterbildung. Viele Handwerker wie Schornsteinfeger, Elektrotechniker, Sanitär-/Heizungs- und Klimatechniker dürfen auch als Energieberater arbeiten. Weitere Energieberater findet man bei den Verbraucherzentralen.
Energieberatungen für Einfamilienhäuser kosten je nach Auftrag und Aufwand 250 bis 2.000 EUR.
Kostenlose Energieberatung
Das gekürzte Programm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ ist nicht zu verwechseln mit der verpflichtenden Energieberatung in diesen Fällen:
- Sie kaufen ein Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus
- Sie planen, ein Ein- oder Zweifamilienhaus umfangreich zu sanieren
Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) muss die Energieberatung kostenlos durchgeführt werden.
Seit Anfang 2024 gilt auch das neue Heizungsgesetz der Ampel-Regierung, nach dem beim Einbau einer neuen Ölheizung oder Gasheizung eine Beratungspflicht für Eigentümer besteht. Diese soll auf mögliche Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung und eine potenzielle Unwirtschaftlichkeit aufgrund des steigenden CO₂-Preises hinweisen. Durchgeführt wird das Gespräch von einer „sachkundigen Person“, dies kann ein Energieberater sein, muss aber nicht. Auch Schornsteinfeger, Heizungsbauer und Installateure können das Beratungsgespräch quittieren.