Wer als Eigentümer seine Wohnung mehr als 6 Monate nicht vermietet, muss in dieser Stadt Strafe zahlen. So will der Stadtrat der Wohnungsnot beikommen. Andere Städte gehen ähnlich vor.
Gegen die Stimmen von FDP und Freien Wählern verabschiedete der Stadtrat der rheinland-pfälzischen Stadt Landau eine neue „Zweckentfremdungsverbotssatzung“. Aktuell stehen in Landau (ca. 46.000 Einwohner) zwischen 500 und 1.000 vermietbare Wohnungen leer, schätzt die Stadt. Wer länger als 6 Monate freien Wohnraum nicht vermietet, muss nun eine Ausgleichszahlung entrichten oder eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Die Satzung gilt seit 1. Januar 2024 und zunächst für 5 Jahre.
Wer die Regelung mit Kurzzeit-Vermietungen umgehen will, hat Pech: Auch die Vermietung von Wohnungen zum Beispiel per AirBnB wird mit der neuen Satzung gleich mit reguliert.
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Auch andere Städte haben bereits Zweckentfremdungssatzungen in Kraft gesetzt, darunter die Landeshauptstadt Mainz. Verstöße dagegen können bis zu 50.000 Euro Strafe nach sich ziehen. Die Stadt Heidelberg bekämpft bereits seit 2016 mit einer speziellen Verordnung die Vermietung von Wohnraum über AirBnB. Anbieter müssen sich kostenpflichtig registrieren und dürfen ihren Wohnraum nur bis zu 10 Wochen bzw. 70 Tagen pro Jahr kurzzeitig vermieten. Die Satzung gilt in der Stadt als Erfolg und wurde 2021 um weitere 5 Jahre verlängert.